Datenschutz- und Nutzungsbestimmungen

1. Generelle Information

Ringler Informatik AG schützt sensitive bzw. persönliche Daten der Nutzer (nachfolgend auch Kunden) von Snapshare entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen, die im Rahmen der Nutzung des Snapshare Services übermittelt werden und erfüllt die Vorgaben der schweizerischen und europäischen Datenschutzgesetzgebung. Durch die Nutzung des Snapshare Services akzeptieren Sie automatisch diese Datenschutz- und Nutzungsbestimmungen.

2. Zweck und bestimmungsmässiger Gebrauch

Snapshare dient ausschliesslich dem Zweck, Dokumente (z.B. Fotografien von Papierdokumenten oder andere Arten von Dateien) mittels Smartphone zu digitalisieren und sicher an eine vorbestimmte Zielanwendung zu übertragen. Nicht zulässig ist das über den bestimmungsgemässen Gebrauch hinausgehende Verwenden, Kopieren, Verbreiten, Erteilen von Unterlizenzen, Bearbeiten sowie Ändern oder Erweitern der Software sowie die Rückführung des Objektcodes in den Sourcecode.

3. Pflichten des Kunden

Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine Systeme sowie die Zielanwendung und vor- und/oder nachgelagerte Prozesse, Services, Applikationen, Tools, Plattformen, etc. die für die Verwendung von Snapshare notwendigen Anforderungen erfüllen und er Snapshare nur entsprechend den vereinbarten bzw. von Ringler Informatik AG empfohlenen Einsatzbedingungen verwendet. Die Zielanwendung sowie vor- und/oder nachgelagerte Prozesse, Services, Applikationen, Tools, Plattformen, Systeme, etc. in welchen die (entschlüsselten) Benutzer-Dokumente bzw. Dateien bearbeitet werden, fallen nicht in den Verantwortungsbereich der Ringler Informatik AG.

Die Entscheidung über die Verwendung von Snapshare, die Auswahl und Übermittlung der Dokumente liegt alleine beim Kunden. Er trägt vollumfänglich die Verantwortung für die korrekte Verwendung und für die übermittelten Inhalte. Ringler Informatik AG hat aufgrund von deren Verschlüsselung keine Möglichkeit diese zu prüfen. Der Kunde hat deshalb für die Folgen der inkorrekten oder irrtümlichen Verwendung von Snapshare sowie für unangebrachte oder fehlerhafte Inhalte der übermittelten Dokumente selbst einzustehen. Es ist in der Verantwortung des Kunden, die Dokumente nach deren Übermittlung (nochmals) zu prüfen oder prüfen zu lassen.

Der Kunde hat für die Sicherung (u.a. regelmässige Backups) der übermittelten Daten zu sorgen. Die Ringler Informatik AG bietet keine Wiederherstellung von verlorenen oder sonst wie bei der Bearbeitung mit Snapshare beschädigten Daten/Dokumenten an.

4. Datenschutzbezogene Merkmale des Snapshare Services

Mit Snapshare können Personendaten und/oder vertraulichen Daten übermittelt werden. Deshalb trifft die Ringler Informatik AG angemessene technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz dieser Daten. Zur Erhöhung der Datensicherheit ergreift die Ringler Informatik AG insbesondere die folgenden Massnahmen:

Der Kunde ist für die Sicherstellung der Vertraulichkeit seiner Daten/Dokumente rund um Snapshare herum verantwortlich und er hat die notwendigen Massnahmen für den Schutz vor dem Zugriff durch Dritte zu ergreifen (vgl. Ziff. 3.).

5. Betriebszeiten und Verfügbarkeit

Grundsätzlich ist die Ringler Informatik AG darum bemüht, dass der Snapshare Service jederzeit verfügbar ist. Allerdings kann keine bestimmte Verfügbarkeit bzw. kein vollständig unterbrechungsfreier Betrieb gewährleistet werden.

6. Gewährleistungsausschluss

Ringler Informatik AG übernimmt keine Gewähr dafür, dass Snapshare weltweit stets den aktuellsten Anforderungen (Gesetzeslage, Fachinformationen, neuester State oft the Art, Anforderungen der Zielapplikationen, Systeme, etc.) entspricht. Die Ringler Informatik AG kann insbesondere auch keine Interoperabilität mit anderen Programmen, Tools und Systemen gewährleisten. Die Nutzbarkeit von Snapshare hängt zudem von Leistungen Dritter (z. B. Internetanbietern) ab. Ringler Informatik AG gibt daher ausdrücklich keine Gewähr dafür, dass Snapshare jederzeit und überall problemlos genutzt werden kann.

7. Haftung

Ringler Informatik AG haftet für Schäden, welche sie im Zusammenhang mit Snapshare absichtlich oder grobfahrlässig zufügt. Eine weitere Haftung besteht nicht. Ringler Informatik AG haftet insbesondere nicht für indirekte Schäden wie beispielsweise Folgeschäden, entgangener Gewinn sowie Datenverluste oder Reputationsverluste. Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen.

Die Ringler Informatik AG ist zudem nicht für Schäden haftbar, die aufgrund von oder im Zusammenspiel mit Programmen, Tools, Systemen, etc. um Snapshare herum (vgl. Ziff. 3) entstehen. Sie übernimmt insbesondere keine Haftung für Schäden aufgrund missbräuchlicher Nutzung ihrer Infrastruktur bzw. dem Internet durch Dritte (z.B. Computervieren, Hackerangriffe, etc.) oder wenn die Erbringung der Leistung auf Grund höherer Gewalt zeitweise oder ganz unterbrochen, beschränkt, verzögert oder unmöglich ist.

Weiter haftet die Ringler Informatik AG nicht für Schäden, die auf Grund der Daten/ Dokumente des Kunden entstanden sind. Jegliche Haftung von Ringler Informatik AG für Schäden aufgrund von fehlerhaften Inhalten, beschädigten Dateien oder verlorenen Dokumenten ist ausgeschlossen. Der Kunde hat die Dokumente nach deren Übermittlung (nochmals) zu prüfen oder prüfen zu lassen. Bei Datenverlust hat der Kunde die Möglichkeit, sofern die Daten noch vorhanden sind, auf seine eigenen Kosten die Wiederherstellung der Daten bei der Ringler Informatik AG beantragen.

8. Beizug Dritter

Ringler Informatik AG kann zum Betrieb von Snapshare Dritte (als Hilfspersonen) beiziehen. Für das Verschulden dieser Dritten haftet Ringler Informatik AG wie für eigenes (vgl. auch Ziff. 4.).

9. Schutzrechte

Der Kunde anerkennt die Urheber- und sonstigen gewerblichen Schutzrechte von Ringler Informatik AG an Snapshare (insb. Software und Dokumentation). Snapshare (oder Teile davon) dürfen nicht vervielfältigt, verbreitet, dekompiliert bzw. in die Quellensprache zurückgeführt, verändert oder für die Herstellung von Derivaten verwendet werden. Dem Kunden ist es zudem untersagt, Urheberrechtsvermerke, Markenzeichen und/oder Eigentumsangaben der Ringler Informatik AG zu entfernen oder zu verändern. Snapshare und das Snapshare Logo sind national und international eingetragene Warenzeichen, Handelsmarken oder Schutzmarken der Ringler Informatik AG. Das Snapshare-Verfahren ist patentiert.

10. Nutzungsrechte / Lizenz

Dem Nutzer wird ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares Recht gewährt, Snapshare entsprechend dieser Bestimmungen zu nutzen. Die kostenpflichtige Weitergabe der Software ist untersagt. Alle nicht ausdrücklich aufgeführten Nutzungsrechte verbleiben bei Ringler Informatik AG.

11. Schutzrechte Dritter

Ringler Informatik AG sichert zu und leistet Gewähr, dass durch die vertragsgemässe Nutzung von Snapshare keine Urheber- oder anderen Schutzrechte Dritter verletzt werden.
Sollten dennoch Dritte gegen den Kunden Ansprüche geltend machen, weil Snapshare angeblich ein Urheberrecht, Patentrecht, Kennzeichen oder sonstiges gewerbliches Schutzrecht oder Geschäftsgeheimnis eines Dritten verletzt, wird die Ringler Informatik AG (und nicht Apple oder Google) alleine hierfür die Verantwortung übernehmen und auf eigene Kosten die Verteidigung führen und die dem Kunden durch rechtskräftiges Gerichtsurteil auferlegten Kosten und Schadenersatzleistungen übernehmen, wenn der Kunde Ringler Informatik AG umgehend über den erhobenen Anspruch schriftlich unterrichtet und zur alleinigen Führung der Verteidigung, einschliesslich Abschluss eines gerichtlichen oder aussergerichtlichen Vergleiches, ermächtigt und Ringler Informatik AG bei der Abwehr des Anspruchs unterstützt. Ringler Informatik AG hat das Recht, auch andere Vorkehrungen zu treffen, um Schutzrechtsverletzungen zu beseitigen.

Ist die Geltendmachung derartiger Ansprüche wahrscheinlich, steht es Ringler Informatik AG frei, die Software und/oder die Supportleistung abzuändern, allfällig erforderliche Lizenzen zu beschaffen, oder durch eine andere Software zu ersetzen, welche der Funktionalität der ersetzten Software weitgehend entspricht. Ist keine der genannten Alternativen wirtschaftlich sinnvoll, erstattet Ringler Informatik AG dem Kunden eine allfällige für Snapshare bezahlte Vergütung zurück (ohne Vergütungen für In-App-Käufe und ähnliches).

Ringler Informatik AG ist von den vorstehend genannten Verpflichtungen befreit, wenn die Ansprüche darauf beruhen, dass die Software vom Kunden oder einem Dritten modifiziert oder verändert wurde, dass sich der Kunde nicht an die Dokumentation oder vertraglich vereinbarten (Einsatz-)bedingungen gehalten hat, oder dass der Kunde die Software in Kombination mit Produkten, Software oder Dienstleistungen verwendet hat, welche nicht von Ringler Informatik AG empfohlen wurden.

12. Laufzeit und Kündigung

Es gibt keinen Anspruch auf eine bestimmte Nutzungsdauer. Der Snapshare Service kann jederzeit vollumfänglich vom Netz genommen werden und/oder jegliche Wartungsleistungen eingestellt werden. Dies berührt jedoch die Lizenzrechte der Kunden, die zuvor Snapshare erworben bzw. heruntergeladen haben nicht.

Ringler Informatik AG steht ein ausserordentliches Kündigungsrecht zu, insbesondere wenn der Kunde gegen die vorliegenden Nutzungsbestimmungen verstösst, wesentliche Pflichten erheblich verletzt, allfällige Nutzungsgebühren trotz Abmahnung nicht bezahlt oder wenn Apple bzw. Google die Verwendung unterbindet.

Forderungen des Kunden oder Schadenersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

Die Nichtnutzung von Snapshare durch den Kunden gibt kein Recht auf Rückerstattung der Vergütung.

13. Schlussbestimmungen

Snapshare wird regelmässig überarbeitet und aktualisiert. Aus diesem Grund können sich insbesondere auch die Datenschutz- und Nutzungsbestimmungen jederzeit ändern. Voraussetzung für die (weitere) Verwendung ist die Zustimmung des Kunden zu den Änderungen. Ansonsten hat der Kunde auf die Verwendung von Snapshare zu verzichten. Forderungen des Kunden oder Schadenersatzansprüche sind diesfalls ausgeschlossen.

Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbestimmungen nichtig oder rechtsunwirksam sein, hat dies auf die weiteren Bestimmungen keinen Einfluss.

Die Übertragung auf einen anderen Kunden/eine andere Gesellschaft, z.B. in Folge Fusion oder anderen Formen der Unternehmensübertragung oder des Unternehmenszusammenschlusses, bedarf der vorgängigen, schriftlichen Zustimmung durch Ringler Informatik AG.

14. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt ausschliesslich materielles Schweizer Recht unter Ausschluss staatsvertraglicher Normen. Der Gerichtsstand ist Zug, Schweiz.

15. Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit „Apple“

Wurde die Snapshare App über den App Store von Apple erworben, so gelten zudem die „App Store Terms of Service“ sowie folgende Bestimmungen:

Apple und Apples Tochtergesellschaften sind Drittbegünstigte aus diesem Vertrag. Der Kunde akzeptiert, dass Apple als Drittbegünstigter das einseitige Recht hat, die vorliegenden Nutzungsbedingungen gegenüber ihm durchzusetzen.

Snapshare darf nur auf Produkten der Marke Apple heruntergeladen werden (ausser im Rahmen von Family Sharing oder einer Volumen-Lizenz).

Sollte Snapshare mit der Verwendung von Produkten und Services (insb. Software) Dritter verbunden sein, so verpflichtet sich der Kunde und gewährleistet, dass er die Datenschutz- und/oder Nutzungsbedingungen des Dritten einhält und in keiner Weise verletzt.

Der Kunde bestätigt, dass er sich nicht in einem Land befindet, das einem U.S.-Embargo unterliegt oder von der U.S. Regierung als „terrorist supporting country“ bezeichnet wurde. Zudem bestätigt er, dass er nicht eine von der U-S. Regierung „prohibited oder restricted party“ ist. Ansonsten ist jeglicher Vertragsschluss mit dem Kunden nichtig und er darf Snapshare nicht nutzen.

Apple ist für Snapshare, dessen Inhalt, Wartung und Support nicht verantwortlich. Apple leistet für dieses keine Gewähr und bietet auch keine Wartungs- oder Supportleistungen für dieses an. Sollte Snapshare nicht den vertraglichen Zusicherungen entsprechen, kann der Benutzer Apple darüber informieren und Apple kann dem Kunden allfällige, bezahlte Gebühren zurückerstatten. Apple haftet nicht für irgendwelche direkten oder indirekten Schäden aufgrund von Snapshare. Ringler Informatik AG ist unter Berücksichtigung der vorliegenden Bestimmungen alleine für Snapshare verantwortlich. Jegliche Ansprüche aufgrund von Snapshare sind direkt an Ringler Informatik AG und nicht an Apple zu richten. Für Beschwerden oder Fragen hat sich der Kunde an den untenstehenden Kontakt zu wenden.

16. Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit „Google“

Wurde die Snapshare App über Google Play erworben, so können Bestimmungen der „Google Play – Vereinbarung für den Entwicklervertrieb“ gegenüber denjenigen der vorliegenden Vereinbarung Vorrang haben und für den Kunden zur Anwendung kommen.

17. Kontakt

Bei Fragen oder Auskunftsbegehren wenden Sie sich bitte per E-Mail an:

Ringler Informatik AG
Snapshare Dept.
Baarermattstrasse 10
CH-6340 Baar

Baar ZG/Schweiz, im März 2018